Übrige Nutzung

Sie wollen den öffentlichen Raum auf dem Gebiet der Stadt Luzern nutzen?

Ihr erster Schritt im Bewilligungsverfahren ist, dass Sie mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Datum ein Gesuch für die Nutzung einreichen. Mit erfolgreicher Beendigung der Anfrage werden die Örtlichkeiten provisorisch für Sie reserviert. Wir werden mit Ihnen bezüglich des weiteren Vorgehens Kontakt aufnehmen.
Veranstaltungen können in der Regel analog den Ladenschlusszeiten durchgeführt werden:

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